FI . (rIt-36: ') / Anleitu~Anlage von neu zu erbauenden Maroden04 Häusern und Truppen-Spitälern. Mit einem die Grund: ~ sätze für die BIJurtheilung von bestehenden oder zu adaptirenden Gebäuden als Marodep-Häuser oder Truppen-Spitäler betreffenden ~hange. Zu §. 5 des Einquartierungs-Gesetzes. gr. 8. Wien 1879. ,--für den Neubau von Maroden-Häusern und Truppen-Spitälern. Zu §. 5 des Einquartierungs Gesetzes. 8. Wien 1895.