E l{ 111 l/5 Darstell u n g des für die Cavallerie-Batterie bestimmten 2 r ä deri gen Kar ren s, sowie der lVIunitions-Kasten für die Kanone und für die Haubitze. (Mit der Verordnung vom 5. Juni 1851 wurden die Packpferde abgeschafft und hiefür zweirädrige Cavalleriekarren eingeführt.) (1 koloriertes und 1 nicht koloriertes Blatt.) (Donation .Li echten stein.) t ,"/i Fol. (Wien 1801.)