Ar O;donnanz für dasKönigreichSachsen vom 19. Juli 1828.1. Th. Von l:" 11. den Leistungen der Unterthanen für das Militär. 2. Th. Bestimmungen ;,J~Tt über diejenigen Gegenstände, in welchen das Militair mit der bürgerlichen Verfassung, in Hinsicht der Polizei-, der Innungsund Gewerbs-Verhältnisse und wegen einiger besonderer Befreiungen, in Berührung kommt. B. Dresden 1828.