QUa Peucker, General v. Das deutsche Kriegswesen der Urzeiten in seinen Verbindungen und Wechselwirkungen mit dem gleichzeitigen Staats-und Volksleben. 1. Th. Die im Staats-und Volksleben wurzelnden allgemeinen Grundlagen der Heeresverfassung, die aus solchen hervorgehende Entwicklung des Waffenrechts und der Waffen pflicht und die durch den Heerbefehl hervorgerufenen Veränderungen in der Staatsverfassung. 2. Th. Der Bereich der Organisation, der Bewaffnung, der Taktik, der Befestigungen und des Seewesens, und ein Blick auf das römische Heerwesen behufs Beurtheilung der Wirksamkeit der germanischen Kampfesweise und Gefechtsaufstellungen den römischen Beeren gegenüber. 3. Th. Wand()rung über die Schlachtfelder der deutschen Heere der Urzeiten. I. Abth. Die Kämpfe in den letzten beiden Jahrhunderten vor dem Beginn unserer Zeitrechnung. H. Abth. Mit der Fortsetzung vom Jahre 4 n. Chr. bis zum Ausgang der Schlacht von Idistaviso im Jahre 16 n. Chr. Fortgesetzt und zum Abschluss gebracht von dem Landrath a. D.. von Wolff-Metternich, Geh. Reg.-Rath. (4 Bde.) 8. Berlin 1860-1893.