Tillb PeY1'61', Kar~ k. k. Ministerialrath im Ackerbauministerium. Das öster~(\ reichische Wass.errecht. Enthaltend das Reichsgesetz vom ~!7~ 30. Mai 1869, R. G. B. Nr. 93 und di.e 1'l Landesgesetze über die Benützung, Leitung und Abwehr der Gewässer nebst den Vollzugsverordnungen und den sonstigen wasserrechtlichen Bestimmungen mit vorzüglicher Rücksicht a.uf die Entstehungsgeschichte und die Spruch-und Verwaltungspraxis erläutert. gr. 8. Wien 1880.