Tfc Pircbann, August, Major im Activstande der k. k. Landwehr-Officiere für den Justizdienst. Das Mili tär-S tra fge setz über Verbrechen und Vergehen vom 15. Jänner 1855, die für das k. k. Heer (Kriegsmarine) und die k. k. Landwehr geltenden Pressgesetze, die Militär-J urisdictions-Vorschriften und die Vorschriften über den Vollzug der von Militär-Gerichten zuerkannten Freiheitsstrafen sammt den ergänzenden und erläuternden Gesetzen und Verordnungen. (Aus: " Taschenausgabe der österreichischen Gesetze". 24. Bd.) 8. Wien 1886.