Re gl e m e n t über die B e k leidun g der T r u p p e n im Frieden. l!'! l!'! Nebst zwei .Anha.·ngen, enthaltend: die Instruction über den Ersatz an Bekleidung und Ausrüstung bei der mobilen Armee und die Bestimmungen über die Organisation der Handwerkstätten für die Bekleidung und Ausrüstung der Armee während des Krieges. 8. Berlin 18M. - -über die Bekleidun.gundAusrüstung derTruppen im Frieden. Vom 30. April 1868. Beigeb.: Zusammenstellung derjenigen Abänderungen, welche die Tabelle 2 des Reglements über etc. durc1;L die Einführung des metrischen Masses erleidet. Na c h t rag zur Tabelle 1 des Reglements über etc. Tabelle 2. (Vollkommene Umarbeitung derselben.) Anhang zum Reglement über etc. Teeturen zum Reglement etc. von Juni und Juli. (Berlin) 1886. 8. Berlin 1868-1896.