S ervi s-Tarif und 0 rts-K Iassi fika tio n vom 1. April 1879 ab zur , 10' Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedens,,, zustandes und für den Wohnungs-Zuschuss der deutschen Reichsund preussischen Staatsbeamten. Reichsgesetz vom 3. August 1878 nebst Motiven und Notizen aus der betreffenden Reichstagsverhandlung, . sowie mit dem vom 1. April 1879 ab gültigen ServisTarif und der vom gleichen Zeitpunkt flir die Servisbewilligung wie für Gewährung des Wohnungsgeldzuschusses an die Reichsbeamten und preussischen Beamten in Kraft tretenden KlassenEintheilung der Orte. Nach amtlichen Quellen zusammengestellt. 8. Magdeburg (1878).