" J\. /,.,:!t. 1XXJU Wallha.usen, Johann Jakobi v., der löblichen Statt Dantzig b.el!tellten ObnstE(n Wachtmeister vnd Hauptmann etc. Kriegskunst zu F u s si darinnen gelehret vnd gewiesen werden: I. Die Handgrieff der Mussquet vnd dess Spiesses, jedes insonderheit. H. Das Exerci ti um/ oder wie man es nennet; das Trillenj mit einem Fähnlein gantz perfect/ nach der gewöhnlichen Praxi dass durchleuchtigen, fiirtreffiichsten Kriegshdden Mawritii Printzen von Oranien/ Graffen von Nassaw/ etc. angewiesenen/ gemehret vnd gebessert. llL Schöne ne weB a ta i li el oder Schlachtordnungen mit einem Fähnlein / wie anch einem gantzen Regiment Knecht. Newe Invention besonderer Art Jtlilgel an ein Fähnlein vnd gantzell Regiment / darneben die Quartierung im Feldzug vnd Läger mit guten leichten Vortheil alles zu verrichten I vnd was bey einem Regimeut weiters zu wissen nöthig. IV. Der V n gari 8 C he n bisshero geführten Re gi m en ten K ri eg s-Dis c iplin zu FUS8 nach behörlicher Art der rechten edlen Kriegskunst ! gebessert vnd in ein richtigere vnd nützlichere Ordnung gebracht Alles mit schönen Kupfferstücken angewiesen. Zu hochnöthigstem Nutzen vnd Besten nicht allein aUen ankommeuden Soldaten j sondern auch in Abrichtung eines gemeinen Landvolcks vnd Ausschuss in Fürstenthummen vnd Stätten insonderheit vnd in gemein. Gepracticiret vnd beschrieben von. . . . . kl. Fol. Oppenheim 1615.