~-- ... Wehrgesetze, Die ungarischen, vom J.a.hre 1868. Erläutert 2,Z und ergänzt mit den Circularverordnungen über die Durchführung derselben j über die Aufnahme und Ausbildung der Freiwilligen und dem Amtsunterricht zur Bestimmung der Kriegstauglichkeit. Hülfsbuch für Familienväter, Wehrpflichtige, Studirende, die ihrer Wehrpßicht genügen wollen, ohne ihre Studien aufzugeben, wie füi jene, die auf den Landwehr-Officiersrang aspiriren. .