-~ G G Wehrverfaslmngs-Gesetz, Bayerisches, vom 30. Januar 1868.1 Nebst der Beilage zum Kriegsministerial-Rescript vom 7. Februar 1868, das Dienstverhältniss der Landwehr, Reservisten, Ersatzmannschaften, Beurlaubten und einjährigen Freiwilligen betreffend, sowie einem Inhaltsverzeichniss, Sachregister und Anmerkungen. Herausgegeben von einem praktischen Beamten. kl. 8. Würzburg 1868.