B 113~926 :}rundregeln geoeinsame wirtschaftliche.-Gemeinsame wirtschaftliche Grundregeln in privater 'Jirtschaft und öffentlicher Verwa tung. 1958 s. Iielche Erfahrungen der Betriebswirtschaft können Staat und Kommunen 'für die wirtschaftliche Gestaltung ihrer Verwaltung und ihrer AusgabeIl übernehmen?