Kollektivvertrag Angestellten kaufmaennisehen Tageszeitungen.-Kollektivvertrag für die kaufmännischen Angestellten der Tageszeitungen und deren Nebenausgaben in der ab 1. Juli 1973 geltenden Fassung.~ ien: Gewerkschaft der Privatangestel~ten, Sektion Industrie und Gewerbe 1973. 23 S. § (Schriftenreihe der Gewerkschaft der Privatangestellten. Nr. 36 D.)