Gelb 549 Z Aufgaben Befugnisse. -Aufgaben und Befugnisse, die.•. auf Grund der im Gesetzblatt für das Land Österreich kundgemachten Vorschriften zustehen. [l-7.J _ 0.0. [um 1939J. 40 (1. J der Staatlichen POlizeibehörde als Ortsbehörde; [2.J dem Oberbürgermeister;