Gewerbeschulen: Oesterreich: Verwaltung A.Br./4928 Vorschriften allgemeine Verrechnung. - Allgemeine Vorschriften für die Verrechnung des Betriebsfondes an staatlichen Fachschulen für einzelne gewerbliche Zweige und an staats-Gewerbeschulden mit Lehrwerkstätten, resp. Ateliers. Specielle Vorschriften für die Einrichtung u. Führung d.Geschäftsbücher .•• -Wien: Min.f. Cultus u. unterricht 1900. 20 S. 8°