Arbeitsrecht:Deutschland(BRep.): Haftung P.III.173/45/2 EIIlpfiehlt es sich, die Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber abvreichend vom Schuldrecht des BGB zu regeln'? in VerhandlunGen des 45.Deutschen Juristentages, Karlsruhe 1964, Bd 2.