1-----------------------------Haftung: Deutschland(BRep.) p.rrr.17343/II-C Empfiehlt es sich, die Haftung für schuldhaft -'v'erursachte Schäden zu begrenzen? Kann für den Umfang der Schadensersatzpflicht auf die Schwere des Verschuldens und die Tragweiteder verletzten Norm abgestellt werden? Referate v.Walter Vlilburg u.Fritz Hauss, sowie Diskussionsbeiträge g.Beschluß.-TÜbingen: Mohr 1962. 120 S. 8 (!erhandlungen des 43.Deutschen Juristentages. Bd 2(Sitzung te>,Tl.C,1.Abt.)