Kammern:Österrelch: Kollegialbehörden: Weisungsrecht Kammern und Kollegialbehörden. Haben die Kammern ein Weisungsrecht gegenüber den von ihnen entsendeten Mitgliedern v. Kol1egia1behörden? -Wien: Sozialwiss. 0 Arbeitsgemeinschaft (1959). 7 BI. 4 (Rechtsgutachten.B.) .